SR – Jungschiedsrichter

https://www.hg-lausto.de/wp-content/uploads/2022/09/Schiedsrichterpaten.pdf

Zusatzbestimmungen zu der Schiedsrichterordnung / DHB und den Zusatzbestimmungen / HVSH
HG Lauenburg / Stormarn im Handball – Verband Schleswig – Holstein e.V.

Der zugehörige Verein eines neu ausgebildeten Schiedsrichters / Gespanns ist dazu verpflichtet, diesem in der ersten Saison seiner Pfeifberechtigung einen Paten zur Seite zu stellen. Dieser ist vor Beginn der Schiedsrichter-Grundausbildung namentlich an den Schiedsrichterausschuss der HG Lau/Sto e.V. zu melden. Ohne die Benennung eines Paten ist eine Anmeldung zur Schiedsrichtergrundausbildung der HG Lau/Sto e.V. nicht möglich.

Teilnehmer der vom HVSH durchgeführten zentralen Grundausbildung (kurz: ZGA) nehmen nach einer erfolgreichen Teilnahme ebenfalls am beschriebenen Patensystem der HG Lau/Sto e.V. teil.

Des Weiteren ist es die Aufgabe des Paten, den neu ausgebildeten Schiedsrichter
aufeinanderfolgend bei den ersten vier Heimspielen sowie bei den ersten zwei Auswärtsspielen zu begleiten. Für jedes begleitete Spiel ist durch den Paten sowie die Schiedsrichter ein offiziell vorgegebener Bewertungsbogen (DOWNLOAD) anzufertigen, welcher dem Schiedsrichterausschuss der HG Lau/Sto e.V. unverzüglich zur Verfügung (Mail an: Patenberichte@hg-lausto.de) zu stellen ist. Eine Nichteinhaltung dieser Vorgabe des Vereins stellt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit dar.

Ein Schiedsrichterpate muss mindestens eine der folgenden Qualifikationen nachweisen können, um diese Aufgabe übernehmen zu können:
a) aktiver Schiedsrichter mit gültiger Lizenz
b) ehemaliger Schiedsrichter, welcher im Besitz einer gültigen Lizenz war
c) lizenzierter Trainer (mindestens C Lizenz)